Montag
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22.07.2024
23.07.2024
24.07.2024
25.07.2024
26.07.2024
Abschlussgottesdienst
Jahreszeugnis
Unterrichtsschluss 13:15 Uhr
Unterrichtsschluss 13:15 Uhr
Unterrichtsschluss 11:30 Uhr
Unterrichtsschluss 11:30 Uhr, Konferenz
29.07.2024 - 02.08.2024 Sekretariat geöffnet von 08:30 - 11:30 Uhr
02.09.2024 - 06.09.2024 Sekretariat geöffnet von 08:30 - 11:30 Uhr
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
09.09.2024
10.09.2024
11.09.2024
12.09.2024
13.09.2024
Sekretariat geöffnet von 08:30 - 11:30 Uhr
1. Schultag nach den Ferien, Beginn 08:15 Uhr
Anfangsgottesdienst
Unterrichtsschluss 11:30 Uhr
Unterrichtsschluss 11:30 Uhr
Unterrichtsschluss 11:30 Uhr
Unterrichtsschluss 11:30 Uhr
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, Eckental, 28.09.2023
wie vom Kultusministerium vorgesehen entfällt die Maskenpflicht an Bayerns Schulen.
Die Einhaltung der Hygienemaßnahmen ist jedoch dringend erforderlich. Deshalb bitten wir Sie, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, laut Anweisung unseres Kultusministeriums mit Ihren Kindern nochmals die wichtigen Hygiene – und Verhaltensregeln durchzusprechen und dann zu beachten.
Ø Regelmäßiges Händewaschen mit Seife, mind. 20 – 30 sec
Ø Einhalten der Husten- und Niesetikette (in die Armbeuge oder ein Taschentuch)
Ø Kein Körperkontakt
Ø Vermeiden des Berührens von Augen, Nase und Mund
Ø Abstandhalten: Wo immer möglich 1,5 m
Zwingend für alle ist jedoch:
Umgang mit Krankheitssymptomen
o Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, bleibt zuhause – unabhängig davon, ob COVID-19Verdacht besteht oder nicht.
o Bei nach drei Tagen anhaltendem Fieber, deutlich reduziertem Allgemeinzustand und Verschlechterung des Befindens sollte ein Arzt aufgesucht werden.
o Bei leichten Symptomen, wie Schnupfen oder Halskratzen, empfehlen wir, vor dem Schulbesuch zu Hause einen Selbsttest durchzuführen. Alternativ kann ein Antigen Schnelltest beim Hausarzt oder im Testzentrum Aufschluss über eine mögliche Infektion geben.
In der Schule finden keine Testungen statt.
o Zusätzlich kann bei leichten Erkältungssymptomen das Tragen einer Maske davor schützen, dass ggfs. das SARS-CoV-2-Virus
weitergegeben wird.
Umgang mit bestätigten Infektionsfällen
Für positiv auf eine SARS-CoV-2-Infektion getestete Personen gelten laut Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums (AV Isolation) folgende Vorgaben:
Eine positiv getestete Person (Nukleinsäure-/PCR-Test oder Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal) sollte zu Hause bleiben.
Außerhalb der eigenen Wohnung besteht die Pflicht zum Tragen einer Maske (mindestens medizinische Maske).
Für die Schule ist die Information über eine positive Testung hilfreich.
Liebe Eltern, trotz dieser umfassenden organisatorischen Maßnahmen freuen wir uns den Unterricht normal in Präsenz durchführen zu können. Wir sind sicher, dass uns, wenn wir alle zusammen arbeiten ein sicheres und erfolgreiches Schuljahr gelingt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
G. Mayer, Schulleitung