Herzliche Einladung zu unserem Adventsmarkt!
Am Dienstag, den 05. Dezember 2023 findet in unserer Aula von 17:00 - 20:00 Uhr unser alljährlicher Weihnachtsmarkt statt.
Unsere Jahrgangsstufen 5 - 9 haben sich in den letzten Tagen und Wochen viel Mühe gemacht und allerlei gebastelt, gewerkelt, gebacken, gekocht, …
Für Essen und Getränke ist ausreichend gesorgt.
Wir freuen uns über ihr Kommen.
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04.12.2023
05.12.2023
06.12.2023
07.12.2023
08.12.2023
Berufsberatung in 8ab 17:00 - 20:00 Uhr Elternsprechabend mit Adventsmarkt
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11.12.2023
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13.12.2023
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15.12.2023
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19.12.2023
20.12.2023
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22.12.2023
Freiwillige kostenlose Selbsttestungen für Schülerinnen und Schüler
ab dem 01.05.2022 entfällt die Testpflicht an Bayerns Schulen.
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, Eckental, 28.09.2023
wie vom Kultusministerium vorgesehen entfällt die Maskenpflicht an Bayerns Schulen.
Die Einhaltung der Hygienemaßnahmen ist jedoch dringend erforderlich. Deshalb bitten wir Sie, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, laut Anweisung unseres Kultusministeriums mit Ihren Kindern nochmals die wichtigen Hygiene – und Verhaltensregeln durchzusprechen und dann zu beachten.
Ø Regelmäßiges Händewaschen mit Seife, mind. 20 – 30 sec
Ø Einhalten der Husten- und Niesetikette (in die Armbeuge oder ein Taschentuch)
Ø Kein Körperkontakt
Ø Vermeiden des Berührens von Augen, Nase und Mund
Ø Abstandhalten: Wo immer möglich 1,5 m
Zwingend für alle ist jedoch:
Umgang mit Krankheitssymptomen
o Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, bleibt zuhause – unabhängig davon, ob COVID-19Verdacht besteht oder nicht.
o Bei nach drei Tagen anhaltendem Fieber, deutlich reduziertem Allgemeinzustand und Verschlechterung des Befindens sollte ein Arzt aufgesucht werden.
o Bei leichten Symptomen, wie Schnupfen oder Halskratzen, empfehlen wir, vor dem Schulbesuch zu Hause einen Selbsttest durchzuführen. Alternativ kann ein Antigen Schnelltest beim Hausarzt oder im Testzentrum Aufschluss über eine mögliche Infektion geben.
In der Schule finden keine Testungen statt.
o Zusätzlich kann bei leichten Erkältungssymptomen das Tragen einer Maske davor schützen, dass ggfs. das SARS-CoV-2-Virus
weitergegeben wird.
Umgang mit bestätigten Infektionsfällen
Für positiv auf eine SARS-CoV-2-Infektion getestete Personen gelten laut Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums (AV Isolation) folgende Vorgaben:
Eine positiv getestete Person (Nukleinsäure-/PCR-Test oder Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal) sollte zu Hause bleiben.
Außerhalb der eigenen Wohnung besteht die Pflicht zum Tragen einer Maske (mindestens medizinische Maske).
Für die Schule ist die Information über eine positive Testung hilfreich.
Liebe Eltern, trotz dieser umfassenden organisatorischen Maßnahmen freuen wir uns den Unterricht normal in Präsenz durchführen zu können. Wir sind sicher, dass uns, wenn wir alle zusammen arbeiten ein sicheres und erfolgreiches Schuljahr gelingt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
G. Mayer, Schulleitung